Der Europäische Haftbefehl ist ein Instrument der justiziellen Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union, das die Auslieferung von Straftätern zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert. Der Europäische Haftbefehl wurde im Jahr 2002 eingeführt und hat das traditionelle Auslieferungsverfahren erheblich beschleunigt und vereinfacht.
Ein Europäischer Haftbefehl kann von jedem Mitgliedstaat ausgestellt werden, um die Auslieferung einer Person aus einem anderen Mitgliedstaat zu beantragen. Der Haftbefehl enthält Informationen über die Person, die festgenommen werden soll, sowie die Straftat, aufgrund derer die Auslieferung beantragt wird. Im Vergleich zum traditionellen Auslieferungsverfahren werden keine detaillierten Beweise oder Informationen über die Straftat, für die die Person angeklagt ist, benötigt.
Ein Europäischer Haftbefehl erleichtert die Auslieferung erheblich, da er ein vereinfachtes Verfahren vorsieht und die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen festgelegten Zeitrahmen für die Auslieferung einzuhalten. Der Haftbefehl muss innerhalb von 90 Tagen nach der Verhaftung der Person an den ausstellenden Staat übergeben werden. Wenn die Frist nicht eingehalten wird, kann die Auslieferung abgelehnt werden.