Ein Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser eingesetzte Person, die nach dem Tod des Erblassers die Aufgabe hat, den letzten Willen umzusetzen und den Nachlass zu verwalten. Die Position des Testamentsvollstreckers wird in der Regel durch das Erbrecht geregelt und kann in einem Testament oder Erbvertrag festgelegt werden.
Der Testamentsvollstrecker hat die Verantwortung, den Nachlass zum Wohl der Erben zu verwalten und die Anweisungen des Erblassers gemäß dem Testament umzusetzen. Zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers gehören die Bestandsaufnahme des Nachlasses, die Verwaltung von Vermögenswerten, die Erfüllung von Vermächtnissen und die Verteilung des Erbes an die Erben.
Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, unabhängig und im besten Interesse der Erben zu handeln. Er hat eine Treue- und Sorgfaltspflicht und muss den Nachlass ordnungsgemäß verwalten. Bei Verletzung seiner Pflichten kann der Testamentsvollstrecker haftbar gemacht werden.