Die wasserrechtliche Erlaubnis ist ein Verwaltungsakt, der eine zeitlich befristete Erlaubnis zum bestimmten Umgang mit Wasser erteilt. Sie ist ebenfalls Teil des Wasserrechts und dient dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen.
Die wasserrechtliche Erlaubnis ist notwendig, wenn bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gewässern ausgeübt werden sollen, wie beispielsweise das Einleiten von Abwasser oder das Entnehmen von Wasser für industrielle Zwecke. Sie wird von der zuständigen Wasserbehörde auf Antrag des Vorhabenträgers erteilt. Dabei werden verschiedene Kriterien geprüft, wie zum Beispiel die Auswirkungen auf die Gewässerökologie, die Trinkwasserversorgung oder den Hochwasserschutz.
Ähnlich wie bei der wasserrechtlichen Bewilligung können auch bei der wasserrechtlichen Erlaubnis Auflagen und Bedingungen festgelegt werden. Bei Verstößen gegen Auflagen oder Bedingungen kann die wasserrechtliche Erlaubnis ebenfalls widerrufen werden.