Die Geschäftsgrundlage ist ein rechtlicher Begriff, der im deutschen Vertragsrecht verwendet wird. Er bezieht sich auf die Grundlage eines Vertrages oder einer Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Eine Geschäftsgrundlage kann ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden oder auch stillschweigend vorhanden sein.
Eine Geschäftsgrundlage ist die Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages. Sie umfasst sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Umstände, die die Vertragsparteien bei Vertragsschluss als Grundlage ihrer Entscheidung zugrunde gelegt haben. Dazu gehören zum Beispiel Informationen über Preise, Lieferzeiten, Qualität der Ware oder Dienstleistung.
Wird eine Geschäftsgrundlage nach Vertragsschluss wegfallen oder sich wesentlich ändern, kann dies zu einer Anpassung oder sogar zu einem Wegfall des Vertrages führen. Dies ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Paragrafen 313 geregelt. Die betroffene Partei kann dann eine Anpassung des Vertrages verlangen oder ihn sogar ganz beenden, wenn eine Fortführung unter den geänderten Umständen unzumutbar wäre.