Die Tatsacheninstanz ist eine gerichtliche Instanz, die sich in erster Linie mit der Bewertung und Feststellung von Tatsachen befasst. Sie kommt in der Regel in der ersten Instanz eines Gerichtsverfahrens zum Einsatz und ist maßgeblich dafür verantwortlich, die Tatsachen eines Falles zu ermitteln, zu würdigen und darauf basierend eine Entscheidung zu treffen.
Die Tatsacheninstanz ist das eigentliche Tatsachengericht, da es die Aufgabe hat, die Sachverhalte aufzuklären und die Wahrheit ans Licht zu bringen. Hierbei werden Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, Indizien und andere Beweismittel verwendet. Die Richter oder Schöffen des Tatsachengerichts prüfen die Glaubwürdigkeit der Aussagen, bewerten die Beweismittel und treffen auf Grundlage ihrer Überzeugung eine Entscheidung.
Die Entscheidung der Tatsacheninstanz ist in der Regel das Ergebnis eines umfassenden und eingehenden Verfahrens, bei dem alle relevanten Aspekte des Falles berücksichtigt wurden. Sie ist für die Parteien bindend, es sei denn, sie legen Rechtsmittel ein. Die Rechtsmittel dienen dazu, die Entscheidung der Tatsacheninstanz von einer höheren Instanz überprüfen zu lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Tatsachenfeststellungen bestehen oder Fehler bei der Anwendung des Rechts geltend gemacht werden.