Der Pflichtteil ist ein rechtlicher Anspruch von bestimmten Personen auf einen Teil des Nachlasses eines Verstorbenen, unabhängig von dessen testamentarischer Verfügung. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem deutschen Erbrecht und dient dazu, engere Verwandte vor Enterbung zu schützen. Die gesetzliche Grundlage des Pflichtteils findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und regelt die Ansprüche von Abkömmlingen, Ehegatten und in einigen Fällen auch von Eltern.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den die betreffende Person nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätte. Es ist zu beachten, dass der Pflichtteil nicht in Form von Sachwerten, sondern als Geldbetrag ausgezahlt wird. Der Anspruch auf den Pflichtteil kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden und sollte im Erbfall durch einen Rechtsanwalt geprüft und durchgesetzt werden.