Die Verschuldensfähigkeit ist ein zentraler Begriff im Strafrecht. Sie bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu begründen und für ihr Handeln oder Unterlassen verantwortlich gemacht zu werden. Sie ist Voraussetzung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit.
Die Verschuldensfähigkeit setzt voraus, dass die Person bei Begehung der Straftat die Bedeutung ihres Handelns erkannt hat und einschätzen konnte, dass dieses Handeln rechtswidrig ist. Sie muss in der Lage sein, ihr Verhalten nach den im Strafrecht geltenden Maßstäben zu steuern.
Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Verschuldensfähigkeit, zum Beispiel bei Kindern unter 14 Jahren oder psychisch Kranken. In diesen Fällen kann die Strafbarkeit eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.