Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des deutschen Sozialrechts und befasst sich mit der Gewährung von finanzieller Unterstützung an bedürftige Menschen. Ziel des Sozialhilferechts ist es, diesen Personen eine menschenwürdige Existenz zu sichern und ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Das Sozialhilferecht regelt die Voraussetzungen für den Anspruch auf Sozialhilfe sowie die Art und Höhe der Leistungen. Dabei werden unter anderem das Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie seine persönlichen Verhältnisse berücksichtigt.
Das Sozialhilferecht ist im Sozialgesetzbuch (SGB) XII geregelt. Es beinhaltet unter anderem Bestimmungen zu den einzelnen Sozialhilfeleistungen wie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und vieles mehr.