Das Parlament ist die legislative Gewalt eines Staates und übt die Gesetzgebungs- und Kontrollfunktion aus. Es besteht aus gewählten Vertretern des Volkes und ist in der Regel ein Zweikammersystem. Ein Beispiel hierfür ist das deutsche Parlament, bestehend aus dem Bundestag und dem Bundesrat.
Im Parlament werden Gesetze erlassen, verabschiedet und überprüft. Die gewählten Parlamentarier sind für die Interessen der Bürger zuständig und vertreten diese. Sie haben das Recht, Anträge einzubringen und über die Vorschläge der Regierung abzustimmen. Auch die Haushaltsplanung und die Kontrolle der Regierung gehören zu den Aufgaben des Parlaments.
Die Parlamentarier werden in der Regel durch allgemeine Wahlen bestimmt. Sie sollten die Werte und Überzeugungen des Volkes widerspiegeln und im Interesse der Bevölkerung handeln. Das Parlament bildet somit die Grundlage für eine demokratische Staatsform und sorgt für eine ausgewogene Gewaltenteilung.