Das Naturschutzrecht ist ein Rechtsbereich, der sich mit dem Schutz, der Erhaltung und der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Umwelt befasst. Es umfasst eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, die auf nationaler und internationaler Ebene erlassen werden.
Das Naturschutzrecht hat zum Ziel, die biologische Vielfalt zu erhalten, gefährdete Arten und Lebensräume zu schützen, die Zerstörung von Ökosystemen zu verhindern und die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen zu fördern. Es regelt unter anderem den Schutz von Naturschutzgebieten, den Artenschutz, den Gewässerschutz, den Klimaschutz und den Schutz von Landschaften.
Das Naturschutzrecht ist häufig interdisziplinär und berücksichtigt verschiedene rechtliche, wissenschaftliche und soziale Aspekte. Es beinhaltet oft die Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Umweltorganisationen, Wissenschaftlern und der Zivilgesellschaft. Internationale Abkommen wie das Übereinkommen über die biologische Vielfalt oder die Ramsar-Konvention bieten Rahmenbedingungen und Grundsätze für den Naturschutz auf globaler Ebene.