Die Kommunalverfassung ist das rechtliche Regelwerk, das die grundlegenden Strukturen und Abläufe der Kommunalverwaltung regelt. Sie legt die Rechte und Pflichten der kommunalen Organe, wie Gemeinderat oder Bezirksvertretung, fest und regelt auch die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen der Kommunalverwaltung, wie etwa zwischen Stadt- und Landkreis. Die Kommunalverfassung bildet somit die Grundlage für das kommunale Selbstverwaltungsrecht.
Die Kommunalverfassung regelt beispielsweise die Wahl und Zusammensetzung der kommunalen Vertretungsorgane und legt fest, welche Kompetenzen diese haben. Sie regelt auch die Frage der Bürgerbeteiligung und die Organisation der Verwaltung, einschließlich der Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Ämtern und Abteilungen.
Darüber hinaus legt die Kommunalverfassung auch bestimmte Verfahrensregeln fest, etwa für die Haushaltsaufstellung oder die Beschlussfassung in den kommunalen Gremien. Sie schafft damit die nötige rechtliche Grundlage für eine transparente und demokratische Entscheidungsfindung auf kommunaler Ebene.