Das Landesrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die in einem Bundesland gelten. Es handelt sich dabei um Rechtsvorschriften, die von den Landesparlamenten erlassen werden und die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten des jeweiligen Bundeslandes abbilden.
Das Landesrecht umfasst verschiedene Rechtsbereiche wie beispielsweise das Polizeirecht, das Schulrecht oder das Umweltrecht. Dabei können die Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet sein und spezielle landesspezifische Regelungen enthalten. Das Landesrecht ergänzt und konkretisiert häufig auch die bundesweit geltenden Gesetze. Die Rechtsvorschriften des Bundes haben jedoch Vorrang vor dem Landesrecht, soweit sie die gleiche Angelegenheit regeln.
Die Landesgesetze werden von den Landesparlamenten verabschiedet und bedürfen der Zustimmung des Landesoberhauptes bzw. der Landesregierung zur Wirksamkeit. Verstöße gegen das Landesrecht können vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden, die in erster Instanz über Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Landesrecht entscheiden.