Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element des demokratischen Rechtsstaatsprinzips und bedeutet, dass die Angelegenheiten der Gemeinde von den Bürgern selbstständig und eigenverantwortlich verwaltet werden. Die Gemeinden, Städte oder Landkreise haben dabei die Zuständigkeit, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu regeln und zu organisieren.
Dies bedeutet, dass die kommunalen Organe wie Gemeinderäte, Stadträte oder Kreistage durch die Wahl der Bürger von diesen legitimiert sind, Entscheidungen für die Gemeinde zu treffen und die Verwaltung zu kontrollieren. Die kommunale Selbstverwaltung ermöglicht den Bürgern, unmittelbar an politischen Entscheidungen teilzuhaben und direkten Einfluss auf das Gemeinwesen zu nehmen.
Die Eingriffsmöglichkeiten des Staates in die kommunale Selbstverwaltung sind aufgrund des Verfassungsprinzips der kommunalen Autonomie begrenzt. Dennoch unterliegen die kommunalen Entscheidungen den Grenzen der geltenden Gesetze und müssen im Rahmen der demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien getroffen werden.