Die abstrakte Normenkontrolle ist ein Verfahren, das in verschiedenen Rechtssystemen angewendet wird, um die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu überprüfen. Bei der abstrakten Normenkontrolle wird das Gesetz anhand von abstrakten, hypothetischen Tatbeständen auf seine Vereinbarkeit mit der Verfassung geprüft.
In Deutschland kommt die abstrakte Normenkontrolle in Form der sogenannten Normenkontrollverfahren zum Einsatz. Diese Verfahren können vor dem Bundesverfassungsgericht oder den Verfassungsgerichten der Länder stattfinden. Dabei werden die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, wie beispielsweise dem Grundgesetz, überprüft.
Die abstrakte Normenkontrolle ist ein bedeutsames Instrument, um die Einhaltung der Verfassung und die Gewaltenteilung zu gewährleisten. Sie ermöglicht es, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls für nichtig zu erklären. Dadurch wird Rechtssicherheit und der Schutz individueller Grundrechte gewährleistet.