Der Raub ist eine Straftat, die im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Er stellt einen Angriff auf das Eigentum einer anderen Person dar und wird mit Freiheitsstrafe bestraft.
Der Raub unterscheidet sich vom Diebstahl dadurch, dass er Gewalt oder Drohung gegen eine Person beinhaltet. Der Täter nimmt dem Opfer gewaltsam oder unter Androhung von Gewalt dessen Besitz weg. Dabei kann es sich um Geld, Wertgegenstände oder andere Vermögenswerte handeln.
Die Strafbarkeit des Raubs setzt voraus, dass Gewalt oder Drohung gegen eine Person angewendet wurde, um den Raub zu begehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Opfer tatsächlich verletzt wurde oder ob die Gewaltanwendung nur angedroht wurde. Auch das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen kann als Gewaltanwendung gewertet werden.
Die Strafe für einen Raub richtet sich nach dem deutschen Strafgesetzbuch und kann von einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe reichen, je nach Schwere der Tat und den Umständen des Einzelfalls.