Das Nachlassgericht ist eine spezialisierte Abteilung des Amtsgerichts, die für die Abwicklung von Testamenten und Erbschaften zuständig ist.
Das Nachlassgericht hat eine wichtige Rolle bei der Regelung von Erbfällen. Zu seinen Aufgaben gehört zum Beispiel die Überprüfung und Beglaubigung von Testamenten, die Feststellung des Erbrechts, die Verwaltung des Nachlasses und die Verteilung des Erbes an die Erben.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, hat das Nachlassgericht verschiedene Befugnisse. Es kann Zeugen vernehmen, Sachverständige hinzuziehen und Entscheidungen treffen, um Streitigkeiten zwischen den Erben zu klären.
Die Anrufung des Nachlassgerichts ist in der Regel freiwillig, wenn es jedoch Streitigkeiten oder Unklarheiten zwischen den Erben gibt, kann das Gericht auf Antrag eines Beteiligten tätig werden und eine einvernehmliche Lösung herbeiführen.