Die verfassungskonforme Auslegung ist eine Methode der Rechtsfortbildung, bei der eine Vorschrift so interpretiert wird, dass sie mit der Verfassung vereinbar ist. Sie kommt zum Einsatz, wenn eine Norm im Widerspruch zur Verfassung steht, jedoch eine Möglichkeit besteht, sie in Einklang mit der Verfassung auszulegen, um mögliche Rechtsfolgen zu vermeiden.
Bei der verfassungskonformen Auslegung wird die Wortlautgrenze einer Vorschrift überschritten, um ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung sicherzustellen. Hierbei werden sowohl der Sinn und Zweck der Verfassung als auch die normativen Wertentscheidungen berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Auslegung, die nicht nur die konkreten Fallumstände, sondern auch die verfassungsrechtlichen Prinzipien in Betracht zieht.
Die verfassungskonforme Auslegung wird vor allem dann angewendet, wenn eine Vorschrift ansonsten nichtig oder unanwendbar wäre und wenn sie notwendig ist, um die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung sicherzustellen. Sie ist jedoch keine beliebige Interpretation, sondern muss auf objektiven rechtlichen Kriterien beruhen und mit den Wertentscheidungen der Verfassung im Einklang stehen.