Die Strafmündigkeit bezeichnet das Alter, ab dem eine Person für ihre Straftaten strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann. In Deutschland liegt das Strafmündigkeitsalter bei 14 Jahren. Das bedeutet, dass Kinder unter 14 Jahren nicht nach dem Strafgesetzbuch bestraft werden können, sondern dass für sie das Jugendstrafrecht gilt.
Das Jugendstrafrecht hat das Ziel, auf junge Straftäter erzieherisch Einfluss zu nehmen und sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Es legt andere Maßstäbe und Sanktionen fest als das Erwachsenenstrafrecht und orientiert sich am Grundsatz der Erziehung und des Jugendschutzes.
Ab dem Alter von 14 Jahren können Jugendliche jedoch nach dem Strafgesetzbuch bestraft werden wie Erwachsene. Das Strafmündigkeitsalter markiert somit eine wichtige Grenze zwischen dem Jugendstrafrecht und dem Erwachsenenstrafrecht. Es wird angenommen, dass ab diesem Alter Jugendliche eine ausreichende Reife und Verständnis für die Konsequenzen ihrer Handlungen haben.