Die Landesverfassung ist das grundlegende Rechtsdokument eines deutschen Bundeslandes. Sie bildet die rechtliche Grundordnung des jeweiligen Landes und legt die Grundrechte, die Staatsorganisation und die Aufgaben und Befugnisse der Landesorgane fest.
Die Landesverfassung wird von einem Landesparlament ausgehandelt und verabschiedet. Dieses Parlament, der Landtag, ist für die Gesetzgebung in Angelegenheiten zuständig, die nicht in die ausschließliche Kompetenz des Bundes fallen. Die Landesregierung, bestehend aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern, führt die Verwaltung des Bundeslandes und ist der Exekutive zugeordnet.
Die Landesverfassung gewährleistet den Bürgern des jeweiligen Bundeslandes Grundrechte wie zum Beispiel die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder die Versammlungsfreiheit. Sie schützt die Würde und die Freiheit des Einzelnen und gewährleistet die Teilhabe der Bürger an politischen Entscheidungsprozessen.
Eine Änderung der Landesverfassung bedarf eines festgelegten Verfahrens. Meistens ist eine Zweidrittelmehrheit im Landtag erforderlich, um eine Verfassungsänderung zu erreichen. Die Landesverfassung kann die Verfassung des Bundeslandes ergänzen, jedoch darf sie dieser nicht widersprechen.