Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn ein Recht oder Anspruch nicht wie erwartet oder gesetzlich vorgesehen erfüllt wird. Rechtsmängel können in verschiedenen Bereichen des Rechts auftreten, wie Vertragsrecht, Sachenrecht oder Erbrecht.
Ein häufiger Rechtsmangel im Vertragsrecht ist zum Beispiel die mangelhafte Erfüllung einer vertraglichen Vereinbarung durch eine Vertragspartei. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen oder Vertragsauflösung führen. Im Erbrecht kann ein Rechtsmangel bestehen, wenn ein Testamentswunsch nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurde oder ein Erbe nicht die rechtlich zustehenden Ansprüche erhält.
Ein Rechtsmangel kann unterschiedliche Rechtsfolgen haben, wie zum Beispiel Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag, Nachbesserung oder Aufhebung einer rechtlichen Vereinbarung. Es ist zu beachten, Rechtsmängel frühzeitig zu erkennen und rechtliche Schritte einzuleiten, um seine Rechte zu wahren.