Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen und steuerlich absetzbar sind. Sie können als Betriebsausgaben bei Selbstständigen oder als Werbungskosten bei Arbeitnehmern geltend gemacht werden.
Beispiele für Werbungskosten bei Arbeitnehmern sind Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitskleidung, Fachliteratur oder auch Fortbildungskosten. Diese Kosten können in der Einkommenssteuererklärung des Arbeitnehmers angegeben werden und mindern dadurch das zu versteuernde Einkommen. Je nach Land können bestimmte Höchstgrenzen oder Beschränkungen für die Absetzbarkeit von Werbungskosten gelten.
Bei Selbstständigen können Werbungskosten unter anderem Büroausstattung, Miete für Geschäftsräume, Versicherungsbeiträge oder auch Aufwendungen für Beratungsleistungen sein. Auch hier können die Kosten in der Steuererklärung als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Werbungskosten sind somit eine Möglichkeit, die steuerliche Belastung zu reduzieren und werden in der Regel in der Einkommenssteuererklärung angegeben. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen und Voraussetzungen für Werbungskosten im jeweiligen Land zu beachten und eventuell Belege oder Nachweise für die angegebenen Kosten bereitzuhalten.