Die Selbsthilfe bezeichnet eine Form der Hilfe, bei der Individuen oder Gruppen versuchen, eigenen Problemen, Schwierigkeiten oder Bedürfnissen selbstständig entgegenzutreten. Dabei greifen sie auf vorhandene Ressourcen, Erfahrungen und Stärken zurück, um Lösungen zu finden. Die Selbsthilfe kann in verschiedenen Bereichen angewendet werden, wie beispielsweise Gesundheit, Psychologie, Soziales oder Rechtsfragen.
Im juristischen Kontext bedeutet Selbsthilfe, dass eine Person versucht, ihre Rechtsposition selbst und eigenständig durchzusetzen, ohne den Weg über ein Gericht oder andere Rechtsmittel zu wählen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Vermieter selbstständig einen augenscheinlich zahlungsunwilligen Mieter aus der Wohnung entfernt oder ein Leasingnehmer im Streitfall ein Fahrzeug eigenmächtig zurückgibt.
Es ist jedoch zu beachten, dass Selbsthilfemaßnahmen in vielen Fällen gegen geltende Rechtsnormen verstoßen und somit strafbar sein können. Daher sollte im Zweifelsfall immer ein Rechtsbeistand konsultiert werden, bevor Selbsthilfemaßnahmen ergriffen werden.