Die Kosten des Strafverfahrens umfassen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Verfahren anfallen. Sie werden in der Regel vom Angeklagten getragen, sofern dieser schuldig gesprochen wird. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen.
Zu den wichtigsten Kosten gehören die Gerichtskosten. Diese umfassen unter anderem Gebühren für die Bearbeitung von Akten, die Durchführung einer Hauptverhandlung oder die Entscheidung eines Urteils. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert und kann je nach Fall unterschiedlich sein.
Weitere Kosten entstehen durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Dieser vertritt den Angeklagten vor Gericht und wird in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergütet. Die genaue Höhe der Anwaltskosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwalts oder der Schwierigkeit des Falls.
Zusätzlich können noch Kosten für Zeugen und Sachverständige anfallen. Diese werden für ihre Aussagen oder Gutachten entlohnt. Auch die Kosten für die Unterbringung des Angeklagten während der Untersuchungshaft sowie Fahrtkosten fallen unter die Kosten des Strafverfahrens.
Im Falle eines Freispruchs trägt in der Regel der Staat die Kosten des Verfahrens. Wenn der Angeklagte jedoch schuldig gesprochen wird, muss er die Kosten tragen. In bestimmten Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, eine Stundung der Kosten oder eine Ratenzahlung zu beantragen.