Das Integrationsamt ist eine Behörde, die sich in Deutschland um die Gleichstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz kümmert. Es ist eine spezialisierte Stelle, die unter anderem für die Überprüfung und Umsetzung der Vorgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig ist.
Das Integrationsamt arbeitet eng mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und anderen Akteuren zusammen, um eine inklusive Arbeitswelt zu schaffen. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern bei der Beschäftigung und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Es bietet Informationen und Hilfe im Bereich der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Organisation von Hilfsmitteln und der Anpassung von Arbeitsbedingungen.
Das Integrationsamt ist auch für die Entscheidung über die Anerkennung von Schwerbehinderungen und die Feststellung des Grades der Behinderung zuständig. Es kann finanzielle Leistungen wie Ausgleichsabgaben anordnen und übernimmt die Aufgabe der Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen.