Die Rechtsnachfolge bezeichnet den Übergang von Rechten und Pflichten auf eine andere Person oder eine andere Rechtsperson. Sie tritt ein, wenn beispielsweise eine Person stirbt oder eine Gesellschaft aufgelöst wird.
Bei der Rechtsnachfolge werden die bestehenden Rechtsverhältnisse des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger übertragen. Dies umfasst sowohl Vermögensrechte als auch Verbindlichkeiten. Dabei kann es sich um unterschiedliche Arten von Rechten handeln, wie beispielsweise Eigentumsrechte, Forderungsrechte, Immaterialgüterrechte oder auch persönliche Rechte.
Die Rechtsnachfolge kann durch Gesetz geregelt sein, wie beispielsweise beim Erbrecht, oder durch Willenserklärungen, wie beispielsweise bei Vertragsnachfolgen. In einigen Fällen kann die Rechtsnachfolge auch durch Gerichtsentscheidungen oder behördliche Akte angeordnet werden.
Die Rechtsnachfolge ist von großer Bedeutung für die Fortführung von Rechtsverhältnissen. Sie ermöglicht es, dass Verträge, rechtliche Ansprüche und Verpflichtungen auch nach dem Ausscheiden des bisherigen Rechtssubjekts weiterhin bestehen können.