Der Staatsanwalt ist eine wichtige Figur im Strafverfolgungssystem. Er oder sie ist ein Mitglied der Staatsanwaltschaft und vertritt die Interessen des Staates bei der Verfolgung von Straftaten. Der Staatsanwalt hat die Aufgabe, Straftaten zu untersuchen, Beweise zu sammeln, Anklagen zu erheben und vor Gericht zu vertreten.
Der Staatsanwalt agiert in einem unabhängigen und objektiven Rahmen und ist verpflichtet, im besten Interesse der gerechten Rechtsprechung zu handeln. Er oder sie darf weder Partei ergreifen noch den Beschuldigten oder die verteidigende Partei benachteiligen. Der Staatsanwalt hat die Verpflichtung, alle relevanten Beweise zu prüfen, unabhängig von ihrer Schuld oder Unschuld.
Der Staatsanwalt arbeitet eng mit der Polizei zusammen und kann der Kriminalpolizei Anweisungen zur weiteren Untersuchung geben. Er oder sie kann auch Zeugen und Sachverständige vor Gericht zitieren und Beweise präsentieren, um die Schuld des Angeklagten zu beweisen.
In den meisten Rechtssystemen gilt der Grundsatz, dass der Staatsanwalt die Beweislast hat. Dies bedeutet, dass er oder sie die Verantwortung für die Präsentation überzeugender Beweise hat, um die Schuld des Angeklagten zu beweisen. Wenn der Staatsanwalt dies nicht tun kann, ist der Angeklagte unschuldig zu halten.