Das Jugendgericht ist eine spezielle Form des Gerichts, das sich ausschließlich mit Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden befasst. Es ist ein eigenständiges Gericht, das in der Regel Teil des ordentlichen Gerichtssystems ist, jedoch speziell auf die Belange und Bedürfnisse junger Menschen abgestimmt ist.
Das Jugendgericht berücksichtigt bei der Urteilsfindung nicht nur die Schuld des Jugendlichen, sondern auch den Erziehungsgedanken. Dies bedeutet, dass das Ziel des Jugendgerichts nicht nur die Bestrafung des Täters ist, sondern auch seine Resozialisierung und Integration in die Gesellschaft. Deshalb werden oftmals alternative Maßnahmen wie Sozialstunden, Therapien oder Jugendarrest verhängt. Die Entscheidungen des Jugendgerichts sind jedoch genauso rechtskräftig wie die von anderen Gerichten.