Die Strafgerichtsbarkeit ist ein Teilbereich des deutschen Rechtssystems, der sich mit der Verfolgung und Bestrafung von Straftaten befasst. Ihr Ziel ist es, Rechtsfrieden herzustellen und Straftäter zur Verantwortung zu ziehen. In Deutschland ist die Strafgerichtsbarkeit in der Regel Sache der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Staatsanwaltschaft, der Strafrichter und der Strafkammer.
Dabei durchläuft ein Strafverfahren verschiedene Phasen: Es beginnt mit der Ermittlungsphase, in der die Straftat aufgeklärt und belastendes Material gesammelt wird. Anschließend folgt die Anklageerhebung, bei der die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift bei Gericht einreicht. Danach findet die Hauptverhandlung statt, in der Beweise gesammelt und Zeugen gehört werden. Am Ende erfolgt das Urteil, in dem der Angeklagte entweder freigesprochen oder verurteilt wird. Gegen ein Urteil kann in der Regel Rechtsmittel eingelegt werden.
Die Strafgerichtsbarkeit ist an den Grundsatz des fairen Verfahrens gebunden. Das heißt, dass der Angeklagte das Recht auf Verteidigung, Akteneinsicht und Anhörung von Zeugen hat. Zudem müssen Beweise nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung gewürdigt werden.