Die Privatautonomie ist ein Grundsatz des Rechts, der besagt, dass jeder Einzelne das Recht hat, seine Rechtsbeziehungen nach eigenem Belieben zu gestalten. Dies bedeutet, dass Privatpersonen die Freiheit haben, Verträge abzuschließen, ihre persönlichen Interessen zu verfolgen und ihre Rechtsverhältnisse zu regeln, ohne dass der Staat eingreift. Die Privatautonomie ist ein bedeutendes Prinzip im Privatrecht.
Die Privatautonomie findet ihre Grenzen in den gesetzlichen Vorschriften und den Grundrechten anderer Personen. So können Rechtsgeschäfte, die gegen diese Grenzen verstoßen, nichtig oder anfechtbar sein. Die Privatautonomie schützt jedoch das Recht eines Individuums, seine Entscheidungen und Handlungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eigenverantwortlich zu treffen.
Eine besondere Bedeutung kommt der Privatautonomie beispielsweise beim Abschluss von Verträgen zu, wo die Vertragspartner grundsätzlich frei über den Inhalt und die Bedingungen des Vertrags verhandeln können. Allerdings müssen sie dabei auch die Regelungen des Vertragsrechts und die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs einhalten.