Der einstweilige Rechtsschutz ist ein Instrument des Zivilprozessrechts, welches dazu dient, einen vorläufigen Schutz für die Rechte und Interessen einer Partei sicherzustellen, bis über den eigentlichen Rechtsstreit endgültig entschieden wird. Bei einem einstweiligen Rechtsschutz handelt es sich um eine vorläufige Maßnahme, die ergriffen wird, um eine drohende Rechtsverletzung zu verhindern oder bereits eingetretene Schäden abzuwenden.
Der einstweilige Rechtsschutz kann insbesondere im Falle einer Dringlichkeit beantragt werden. Hierbei ist es erforderlich, dass eine sofortige Entscheidung des Gerichts notwendig ist, um einen schwerwiegenden und nicht wiedergutzumachenden Schaden zu verhindern. Ein einstweiliger Rechtsschutz kann beispielsweise bei Streitigkeiten um einstweilige Verfügungen, einstweilige Anordnungen, einstweilige Beschlüsse oder einstweilige Maßnahmen beantragt werden.
Das Gericht prüft bei einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens sowie das Vorliegen einer Dringlichkeit. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gericht eine vorläufige Entscheidung treffen und dem Antragsteller den gewünschten Schutz gewähren. Der einstweilige Rechtsschutz ist somit ein unverzichtbares Instrument des Rechtssystems, um eine effektive Rechtsdurchsetzung sicherzustellen und den Betroffenen vor unmittelbaren Schäden zu schützen.