Ein Vorlagebeschluss ist eine Entscheidung eines nationalen Gerichts, bei der es dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Frage zur Vorabentscheidung vorlegt. Mit einem Vorlagebeschluss bitten nationale Gerichte den EuGH um Klärung von Fragen zur Auslegung oder Gültigkeit des Unionsrechts.
Ein Vorlagebeschluss wird von einem nationalen Gericht erlassen, wenn es Zweifel an der Auslegung oder Gültigkeit des Unionsrechts in einem anhängigen Verfahren hat. Der Vorlagebeschluss enthält die Frage, die der EuGH beantworten soll, sowie eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Der EuGH entscheidet über die Frage, die im Vorlagebeschluss gestellt wurde, und gibt eine bindende Auslegung oder Beantwortung ab. Das nationale Gericht ist dann an diese Entscheidung gebunden und muss sie in seinem Urteil berücksichtigen.
Der Vorlagebeschluss dient der einheitlichen Auslegung des Unionsrechts in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und trägt zur Harmonisierung der Rechtsprechung bei. Er ermöglicht es den nationalen Gerichten, komplexe oder strittige Fragen des Unionsrechts an den EuGH zu übertragen und so eine einheitliche Auslegung sicherzustellen.