Die Normenkontrolle ist ein elementares Instrument des Rechtsschutzes. Sie dient dazu, die Vereinbarkeit von bestehenden Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Rechtsnormen mit höherrangigem Recht zu überprüfen. Dabei kann zwischen abstrakter und konkreter Normenkontrolle unterschieden werden.
Die konkrete Normenkontrolle kommt zum Einsatz, wenn eine konkrete Norm in einem konkreten Fall angegriffen wird. Dies bedeutet, dass ein Dritter, zum Beispiel ein Bürger oder eine Organisation, ein Interesse an der Aufhebung oder Feststellung der Rechtswidrigkeit einer bestimmten Norm hat. Dabei wird geprüft, ob die betreffende Norm mit höherrangigem Recht, wie zum Beispiel der Verfassung, vereinbar ist.
Der Verfahrensgang einer konkreten Normenkontrolle umfasst verschiedene Phasen. Zunächst ist ein Antrag bei dem zuständigen Gericht zu stellen. Anschließend wird das Verfahren eröffnet und es findet eine mündliche Verhandlung statt. Im Rahmen der Verhandlung werden die Argumente der Antragsteller und der Normgeber gehört und abgewogen. Danach erfolgt die Entscheidung des Gerichts, ob die betroffene Norm rechtmäßig ist oder nicht.
Die konkrete Normenkontrolle ermöglicht es den Bürgern, gegen Verstöße gegen höherrangiges Recht vorzugehen und somit eine Veränderung der Rechtslage herbeizuführen. Sie ist ein bedeutsames Instrument zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit.