Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist das oberste Gericht der Europäischen Union (EU). Er hat seinen Sitz in Luxemburg und besteht aus zwei Gerichtsorganen: dem Gerichtshof selbst und dem Gericht der Europäischen Union (vorher erstinstanzliches Gericht genannt).
Der EuGH entscheidet über Fragen des EU-Rechts und stellt sicher, dass die EU-Verträge und das EU-Recht von den Mitgliedstaaten richtig angewendet werden. Er ist zuständig für Vorabentscheidungsverfahren, bei denen nationale Gerichte dem EuGH Fragen zur Auslegung oder Gültigkeit von EU-Recht vorlegen können. Die Entscheidungen des EuGH sind für die nationalen Gerichte bindend.
Das Gericht der Europäischen Union fungiert als Gericht erster Instanz und entscheidet in bestimmten Fällen, die nicht in die Zuständigkeit des EuGH fallen. Es umfasst das Gericht selbst und das Gericht für den öffentlichen Dienst. Das Gericht der Europäischen Union prüft die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und Entscheidungen der EU-Organe und -Institutionen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung eines einheitlichen Verständnisses und der Durchsetzung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten.