Eine Scheidung bezeichnet das gerichtliche Verfahren zur Auflösung einer Ehe. Sie setzt voraus, dass die Eheleute bereits längere Zeit getrennt leben und keine Aussicht auf Versöhnung besteht. Die Scheidung kann auf Antrag eines Ehepartners oder beider Ehepartner erfolgen.
Die Scheidung wird in der Regel vor dem Familiengericht durchgeführt. Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und ob die Eheleute ausreichend lange getrennt gelebt haben. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, spricht das Gericht die Scheidung aus und regelt die Scheidungsfolgen, wie beispielsweise das Sorgerecht für gemeinsame Kinder, den Unterhalt und die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.
Die Scheidung kann aufgrund verschiedener Gründe beantragt werden, wie beispielsweise Ehebruch, Untreue, Gewalt in der Ehe oder Unverträglichkeit. Das Scheidungsverfahren kann emotional belastend sein, insbesondere wenn es um die Regelung der Scheidungsfolgen geht. In vielen Fällen ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen und gegebenenfalls einen Anwalt mit der Vertretung vor Gericht zu beauftragen.