Die persönlichen Entgeltpunkte sind ein zentraler Begriff in der Rentenversicherung. Sie dienen als maßgebliche Berechnungsgrundlage für die Höhe der monatlichen Rente.
Die persönlichen Entgeltpunkte ermitteln sich aus den individuellen Einkünften eines Versicherten während seines gesamten Erwerbslebens. Hierbei werden die Bruttoeinkünfte in Bezug zum Durchschnittseinkommen der Versicherten insgesamt gesetzt. Je höher das eigene Einkommen im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen ist, desto mehr persönliche Entgeltpunkte werden erreicht.
Die Summe der persönlichen Entgeltpunkte bestimmt somit die Höhe der monatlichen Rente. Dabei wird jeder Entgeltpunkt mit einem aktuellen Rentenwert multipliziert. Der Rentenwert wird regelmäßig angepasst und vom Gesetzgeber festgesetzt.
Die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte erfolgt in der Regel durch die Rentenversicherung anhand der vorliegenden Einkommensnachweise. Es ist jedoch auch möglich, dass Versicherte selbst eine individuelle Rentenauskunft beantragen und so ihre persönlichen Entgeltpunkte berechnen lassen können.