Die Genossenschaft ist eine Rechtsform, die vor allem im Wirtschaftsrecht Anwendung findet. Die Gründung einer Genossenschaft erfolgt durch Zusammenschluss von Personen mit dem Ziel, ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen zu fördern. Eine Genossenschaft ist eine demokratisch organisierte Vereinigung, bei der jedes Mitglied eine Stimme hat und an den Entscheidungsprozessen beteiligt ist. Die Mitglieder einer Genossenschaft können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein.
Die Genossenschaft ist eine rechtlich eigenständige Einheit und kann Vertragsbeziehungen zu Dritten eingehen. Dabei haftet jedes Mitglied nur bis zur Höhe seiner Einlage, was eine Sicherheit für die Mitglieder bietet. Eine Genossenschaft kann verschiedene Zwecke verfolgen, z.B. die gemeinschaftliche Nutzung von Ressourcen, die Beschaffung und Vermarktung von Produkten oder die gemeinsame Nutzung von Dienstleistungen.
Die rechtlichen Grundlagen für Genossenschaften sind im Genossenschaftsgesetz geregelt. Hier sind unter anderem die Gründung, die Mitgliedschaft, die Organe und die Rechte und Pflichten der Mitglieder festgelegt. Genossenschaften haben eine große Bedeutung in der Landwirtschaft, im handwerklichen Bereich sowie im Bereich der Energieversorgung.